Allgemeine Geschäftsbedingungen

minzblatt - FINGERFOOD CATERING

minzblatt – FINGERFOOD CATERING | EVENTS | KOCHSCHULE
Sarah Röder und Nils Röder GbR
Davenstedter Straße 60
30453 Hannover

§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen minzblatt – FINGERFOOD CATERING | EVENTS | KOCHSCHULE, Sarah Röder und Nils Röder GbR, Davenstedter Straße 60, 30453 Hannover (nachstehend auch „minzblatt“ genannt) und dem Auftraggeber (nachstehend auch „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich unsere AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung (nachstehend „AGB“ genannt).

2. Die AGB von minzblatt gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt minzblatt nicht an; diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern minzblatt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen
Die Leistungen von minzblatt umfassen Kochkurse, Event-Catering, den Verleih von Eventzubehör, Service-, Beratungs- und Personaldienstleistungen sowie die Vermittlung von eigenen Dienstleistungen und Waren als auch solcher dritter Personen. minzblatt bleibt es frei, die Waren und Dienstleistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen durch minzblatt über die Webseite stellt ausdrücklich noch kein verbindliches Angebot dar, sondern gilt als unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Das Angebot kann per Webseiten-Formular, E-Mail, Post, Telefon oder persönlich erfolgen.

2. Die Bestellung muss spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin bei minzblatt erfolgen, sofern mit minzblatt nichts anderes vereinbart wurde. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung sowie etwaige Eingangsbestätigungen stellen keine Annahme des Angebots des Kunden dar.

3. Bei Bestellung eines Kochkurses kommt der Vertragsschluss mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von minzblatt per E-Mail oder Brief zustande. Eine Bestellung gilt als verbindlich. Umbuchungen oder Stornierungen eines Kochkurses in offener Gesellschaft kürzer als sieben Tage vor Kursbeginn, sind nicht möglich und werden zu 100% in Rechnung gestellt bzw. nicht erstattet. Dies betrifft ebenfalls eine fehlende Anwesenheit, die nicht kürzer als sieben Tage vor Kursbeginn gemeldet wurde. Eine Übertragung auf andere Teilnehmer ist mit Vorankündigung möglich. Für Kochkurse in geschlossener Gesellschaft gelten die Stornierungsbedinungen gemäß § 10 dieser AGB. Kurzfristige Änderungen oder Absagen von Kursen durch den Veranstalter minzblatt sind möglich. Ersatzweise wird ein vergleichbarer Kurs angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl für Kochkurse beträgt 14 Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat minzblatt das Recht, den Kochkurs abzusagen. In diesem Fall werden selbstverständlich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet oder auf einen anderen Alternativkurs angerechnet.

4. Bei Bestellung eines Event-Caterings erstellt minzblatt dem Kunden ein schriftliches Angebot. Der Vertragsschluss kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von minzblatt per E-Mail oder Brief zustande. Das Angebot von minzblatt bleibt 7 Tage gültig. Eine verspätete Annahme durch den Kunden stellt eine jeweils neue Bestellung dar.
 
§ 4 Gutscheine
1. Gutscheine haben die gesetzliche Gültigkeit von 36 Monaten nach Ausstellung.

2. Die Gutscheine werden mit einem Geldbetrag ausgestellt und können für jeden nicht bereits belegten Kochkurs eingelöst werden. Sind der Wert des Gutscheins und der Preis des Kurses nicht deckungsgleich, muss der Restbetrag bar am Veranstaltungstag entrichtet werden. Die Verbindlichkeit bei einer Bestellung mittels Gutschein besteht wie bereits oben beschrieben. Eine Barauszahlung eines Gutscheines bzw. eines Restbetrages ist nicht möglich.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preise. Die im Vertrag vereinbarten Preise gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Monate ist minzblatt berechtigt, Preiserhöhungen in der Beschaffung von Waren oder Lohnerhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die von dem Kunden zu vertreten sind, ist minzblatt berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand, gesondert zu berechnen. Dies gilt auch für im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich durch minzblatt oder ein Drittunternehmen erbracht werden.

4. Für die Anlieferung und Abholung der Waren erhebt minzblatt, soweit in dem Angebot nicht anders vereinbart, Kosten gemäß aktueller Preisliste.

5. minzblatt ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht abweichend vereinbart, mit Rechnungszugang innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Teilnahmegebühren für Kochkurse in offener Gesellschaft sind im Voraus der Leistungserbringung fällig und können per Überweisung oder bar am Veranstaltungstag geleistet werden.

§ 6 Lieferung und Abnahme
1. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anderweitig vereinbart, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin.

2. Der Kunde ist zur Entgegennahme der bestellten Waren und Dienstleistungen verpflichtet und quittiert deren Empfang gegenüber minzblatt auf dem vom Auslieferpersonal ausgehändigten Lieferschein. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

3. Gerät der Kunde am vereinbarten Lieferzeitpunkt in Annahmeverzug, bleibt der Vergütungsanspruch von minzblatt unberührt.

§ 7 Mietweise Überlassung
1. Alle Gegenstände wie z.B. Veranstaltungszubehör werden dem Kunden für die Mietzeit überlassen. Die Gegenstände sind Eigentum von minzblatt. minzblatt ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution vom Kunden zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die mietweise überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und die gemieteten Gegenstände in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Am vereinbarten Rückgabetag müssen die gemieteten Gegenstände abholbereit, unbeschädigt und vollständig sein. Für nicht abholbereite Leih-/Mietwaren behält sich minzblatt vor, daraus entstandene Arbeitsstunden, Fahrtkosten und weitere Tagesgebühren für verliehene/ vermietete Gegenstände in Rechnung zu stellen. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.

3. Bei Beschädigungen oder bei Verlust hat der Kunde Schadenersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. in Höhe des Kaufpreises zu leisten. minzblatt ist vorbehalten einen etwaigen Schaden geltend zu machen, der aufgrund von Beschädigungen oder verspäteten Rückgaben bei Folgeaufträgen entsteht.

§ 8 Abweichungen
Saisonal- oder qualitätsbedingt kann es zu Abweichungen zwischen den beauftragten und den gelieferten Waren kommen. minzblatt behält sich vor, Teile der Bestellung durch gleichwertige Waren ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.

§ 9 Gewährleistung
1. Die Mängelansprüche und Mängelrechte des Käufers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. minzblatt ist verpflichtet die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig zu transportieren.

3. Der Kunde wird gebeten, die Lieferungen und Leistungen bei Abnahme zu prüfen und etwaige festgestellte Mängel unverzüglich im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht mitzuteilen, auf dem Lieferschein zu vermerken und minzblatt die Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen. Nur so kann eine umgehende Behebung der Mängel durch minzblatt erfolgen. Bei nachweisbaren Mängeln wird minzblatt, soweit möglich, umgehend versuchen den Mangel nach eigener Maßgabe zu beheben. Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die Vorschriften des § 377 HGB unberührt.

4. Für Schäden z.B. aufgrund verspäteter Lieferungen, die durch höhere Gewalt entstehen, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
 
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch  Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel.

§ 10 Stornierung/Kündigung  
1. Jede Änderung des Vertrages, insbesondere eine etwaige Kündigung/Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

2. Kündigt bzw. storniert der Kunde den Vertrag, so kann minzblatt unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen eine pauschalierte Stornokosten-entschädigung wie folgt verlangen:

- bis 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertag 25% der Vergütung
- bis 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertag 50% der Vergütung
- bis 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertag 75% der Vergütung
- ab 2 Tagen vor dem vereinbarten Liefertag behält sich minzblatt vor, bis zu 100% der Vergütung in Rechnung zu stellen.

3. Im Fall einer Reduzierung der vertraglich vorgesehenen Personenanzahl oder des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs durch den Kunden ist minzblatt berechtigt die genannte Staffelung entsprechend für die Vergütung, welche auf die Differenz zwischen reduzierter und vertraglich vorgesehener Personalanzahl oder reduziertem und vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entfällt, zu verlangen.

4. Macht minzblatt eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 2. geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden bei minzblatt vorliegt.

5. Das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Liegt der wichtige Grund in einem Verhalten des anderen Vertragspartners, darf grundsätzlich erst gekündigt werden, wenn eine entsprechende schriftliche Anforderung an den jeweils anderen Vertragspartner zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. minzblatt ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn:

- die Vertragserfüllung in Folge höherer Gewalt unmöglich wird (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Sperrungen)
- tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Vergütungsanspruch von minzblatt durch fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdet ist
- wenn der Kunde bei Erteilung des Auftrags falsche oder irreführende Angaben gemacht hat
- wenn der Vermieter der Veranstaltungsräume oder des Equipments seine Leistungspflicht nicht erfüllt, ohne dass dies von minzblatt zu vertreten wäre.

7. minzblatt ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich vom Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes und seiner Absicht, vom Vertrag zurückzutreten, zu unterrichten.

8. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch minzblatt oder des Rücktritts aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, gilt die genannte Staffelung entsprechend. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt es belassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 11 Haftung
1. minzblatt übernimmt keine Haftung für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet wurden. Dies gilt nicht, sofern minzblatt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von minzblatt gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

2. Soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet ist, übernimmt minzblatt keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von minzblatt.

3. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Körper oder Gesundheit haftet minzblatt nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für Beschädigung und Bruch, die durch den Betrieb oder die Nutzung entstehen, auf den Kunden über (Verkehrssicherungspflicht).

§ 12 Hausordnung
In den Räumlichkeiten von minzblatt gilt absolutes Rauchverbot. Den Anweisungen der Mitarbeiter und Köche ist Folge zu leisten. Bei Beschädigungen gelten die oben beschriebenen Bestimmungen.

§ 13 Datenschutz
Unsere Regelungen zum Datenschutz finden Sie in der gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 14 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Einzelbestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt bei Streitigkeiten über diese AGB, über den Vertrag sowie die Vertragserfüllung als Gerichtsstand der Sitz von minzblatt, derzeit Hannover.

Hannover, 01.03.2020